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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern von offenen Seminarveranstaltungen bzw. Auftraggebern von Inhouse-Seminaren und uwe freund seminare als Veranstalter sowie zwischen den Kunden des uwe freund seminare Shops und den Kunden des Shops.

Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von uwe freund seminare und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, Auftraggebers oder Kunden werden nicht anerkannt, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Corona- bzw. pandemiebezogene Regelungen

Seminare und andere Veranstaltungen finden grundsätzlich in der ursprünglich geplanten und gebuchten Form statt, also als Präsenz- oder als Live-Online-Seminare. Wenn die Präsenz-Durchführung aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen nicht möglich ist, werden die Veranstaltungen automatisch als Live-Online-Seminare über Microsoft Teams, Zoom, Webex, GoToMeeting oder ein anderes Videokonferenz-Tool durchgeführt.

§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen

Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist uwe freund seminare bzw. uwe freund.communication, Uwe Freund.

Seminarteilnehmer, Auftraggeber sowie Erwerber von Produkten aus dem Shop des Leistungsgebers werden als Kunden bezeichnet. Kunde ist in jedem Fall ausschließlich der Vertragspartner.

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Dienstleistungen zwischen Uwe Freund und dem Kunden. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Leistung bei Seminaren, Workshop, Trainings, Coachings sowie als Keynote Speaker

Uwe Freund erbringt Dienstleistungen insbesondere in Form von Analyse, Beratung, Konzeption, Workshops und Trainingsseminaren. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.
Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen

  • offenen Seminaren, an denen zum selben Termin unterschiedliche Auftraggeber bedient werden und
  • Inhouse-Seminaren und -Dienstleistungen, bei denen Mitarbeiter eines einzigen Auftraggebers geschult, beraten oder gecoacht werden.

Uwe Freund führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze sowie gemäß vereinbarter Themen durch.

Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Werkverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

§ 3 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen.

Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Uwe Freund seine Kontaktinformationen einschließlich Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten speichert, verarbeitet und nutzt. Soweit der Auftragnehmer sich zur Erbringung der Leistungen, die dem vertragsgemäßen Zweck dienen, Dritter bedient, ist er berechtigt, dem Dritten die Daten des Auftraggebers offen zu legen.

§ 4 Urheberrechte

Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Bücher, Handbücher, Unterlagen und elektronische Trainingsmedien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 5 Mitwirkungspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§ 6 Haftung

(1) Beratung und Training werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt Uwe Freund keine Haftung. Uwe Freund übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

(2) Uwe Freund haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Uwe Freund oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Uwe Freund nur nach dem Produkthaftungsgesetz; wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

(3) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 2 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners von Uwe Freund ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 7 Offene Seminare

(1) Anmeldungen

Uwe Freund akzeptiert für das gesamte offene Trainings- und Seminarangebot ausschließlich schriftliche Anmeldungen. Der Kunde kann für die Anmeldung das vorgedruckte Formular der Uwe Freund Internet-Seite verwenden bzw. per Brief, Email, Fax oder Anmeldeformular im Internet seine Seminarteilnahme erklären. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Uwe Freund den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag tritt mit einer schriftlichen Bestätigung durch Uwe Freund in Kraft. Sollte diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung zugegangen sein, wird Uwe Freund vom Kunden darüber informiert.
Sämtliche Preise für offene Seminare verstehen sich in Euro (EUR) und enthalten folgende Leistungen, sofern nicht ausdrücklich auf andere Konditionen bereits im Angebot verwiesen wird:

Trainerhonorare, Trainingstechnik, Raummieten etc. sowie Kosten, die Uwe Freund direkt betreffen

Teilnehmermaterial und Unterlagen, die vom Referenten ausgehändigt werden

Mittagessen und Tagungsgetränke für die Dauer des Seminars

(2) Zahlungsbedingungen

Zirka 4 Wochen vor der Seminarveranstaltung erhält der Teilnehmer eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.

(3) Gruppenbuchungen

Bei zwei oder mehr Teilnehmern pro offenes Seminar eines Unternehmens (Gruppenbuchung), gewährt Uwe Freund einen Nachlass von 15 % des ausgeschriebenen Seminarpreises ab dem 2. Teilnehmer der Gruppenbuchung.

(4) Rücktritt

Von offenen Seminaren kann jederzeit vor Seminarbeginn von dem gebuchten Seminar zurückgetreten werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uwe freund seminare. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt entstehen folgende Kosten:

Stornogebühr bei einem Rücktritt zwischen 15 und 30 Tagen vor Seminartermin beträgt 50 %; zwischen 15 und 7 Tagen 75 % und ab 6 Tagen vor
Seminarbeginn 90 % jeweils des ausgeschriebenen Preises.
Ab Trainingsbeginn wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Dies gilt ebenso bei vorzeitiger Abreise.

(5) Durchführungsabweichungen

Uwe Freund ist aus wichtigem Grund berechtigt, einen Ersatztrainer einzusetzen, den Seminarinhalt geringfügig zu ändern sowie bei offenen Seminaren Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Termin- und Ortsverschiebungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Kann infolgedessen ein Angemeldeter am Seminar nicht teilnehmen, so kann er gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf eine Durchführung. Uwe Freund bemüht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 8 Inhouse-Seminare, Beratung, Vorträge und Coaching

(1) Angebotsbindefrist

Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.

(2) Auftragserteilung

Die Beratungs- und Trainingstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage abgeschlossener Verträge bzw. rechtsgültig und schriftlich erteilter Aufträge bzw. Anmeldungen. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten.

(3) Stornierung

Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Beratungstage, Vorträge und Coachings können bis 30 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.

Bis drei Wochen vor dem Termin kann einmalig versucht werden ein Ersatztermin zu finden. Dieser darf nicht länger wie 6 Wochen nach dem ursprünglichen Termin liegen und muss mit dem Terminkalender des Seminarleiters abgestimmt sein. Anderenfalls stellen wir 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung.

Ohne fristgerechte Absage berechnet Uwe Freund die volle Vertragssumme. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

(4) Honorare und Kosten

Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Das erste Kontaktgespräch mit dem Auftraggeber ist unentgeltlich.

Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Workshop- und Seminarvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

Für Workshops und Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Sonstige Aufwendungen, einschließlich Aufenthalts- und Reisekosten, werden zusätzlich berechnet.

Eine ggf. für den Auftraggeber notwendige Unterkunft und Verpflegung muss er selbst buchen und gesondert bezahlen.

Bei unternehmensinternen Maßnahmen ist der Auftraggeber verpflichtet, geeignete Räume und erforderliche technische Ausstattung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Alle Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wir mit dem zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

(5) Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Inhouse-Trainings, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Uwe Freund berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p. a.

Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

(6) Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

(7) Annullierung

Durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf eine Durchführung. Uwe Freund bemüht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 9 uwe freund seminare Shop

(1) Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Bestellungen im Shop sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Uwe Freund berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München.

§ 11 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen Uwe Freund und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Wordassistenten/Geburtstagszeitung

1 Geltungsbereich: Für die Geschäftsbeziehung zwischen Verlag Uwe Freund (Lieferant) und dem Besteller gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verlag Uwe Freund in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Lieferanten Gültigkeit.

2 Lizenzvereinbarung: Mit der Bestellung der Software erkennt der Besteller die Lizenzbedingungen an, unter denen die Software installiert werden darf. Sie werden beim Start der Installation nochmals angezeigt:

LIZENZVERTRAG. Durch die Bestellung und Installation des Programms erkennen Sie alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an und verpflichten sich, sie ausnahmslos wahrzunehmen.

  1. Vertragsgegenstand
    1.1 Uwe Freund, Verlag Uwe Freund, München gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur privaten Nutzung des gekauften Computerprogramms („Produkt“). Die gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig. Hierzu ist eine spezielle Lizenz notwendig.
    1.2 Die Lizenz berechtigt den Kunden, das Produkt in maschinenlesbarer Form auf einem PC und die zu seinem Gebrauch erforderlichen Unterlagen zu nutzen.
  2. Schutz der Software
    2.1 Der Kunde ist zur Erstellung einer Sicherheitskopie berechtigt; die Weitergabe der Sicherungskopie an Dritte oder die gleichzeitige Nutzung des Originals sowie der Sicherheitskopie sind unzulässig. Handlungen im Sinne des § 69 c UrhG bedürfen ausnahmslos der Zustimmung von Uwe Freund.
    2.2 Alle Techniken, Algorithmen und Verfahren, die im Produkt enthalten sind, sowie alle Unterlagen, die der Kunde von Uwe Freund erhält, sind Geschäftsgeheimnisse von Uwe Freund und dürfen Dritten nur insoweit zugänglich gemacht werden, als dies zur Nutzung des Produkts erforderlich ist.
    2.3 Der Kunde darf keine Urheberrechtsvermerke oder sonstige Hinweise auf die Rechte von Uwe Freund, die auf dem Produkt angebracht sind, entfernen.
  3. Lizenzgebühr
    3.1 Der Kaufpreis enthält zugleich die Lizenzgebühr für die Nutzung des Produkts auf einem PC.
    3.2 Der Kunde ist nur mit Zustimmung von Uwe Freund und gegen eine im  Einzelfall zu vereinbarende Lizenzgebühr berechtigt, das Programm zeitgleich auf einer Mehrplatzanlage oder in einem Netzwerk zu nutzen.
  4. Gewährleistung
    4.1 Uwe Freund übernimmt die Gewährleistung für die Lauffähigkeit des Programms in der korrekten Systemumgebung und bei korrekter Handhabung für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Erwerb des Produktes. Ferner wird gewährleistet, dass das Programm unter Beachtung anerkannter Programmierregeln erstellt worden ist.
    4.2 Über die Angaben in der zum Programm gehörenden Dokumentation hinaus werden keine Zusicherungen für technische Einzelheiten oder eine Eignung des Programms für bestimmte Zwecke abgegeben.
    4.3 Die Verpflichtung von Uwe Freund im Rahmen des vereinbarten Gewährleistungszeitraums beschränkt sich darauf, ein etwa fehlerhaftes Programm durch eine Ersatzlieferung auszutauschen oder nach Wahl von Uwe Freund eine Nachbesserung zu versuchen. Solange Uwe Freund Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerhafter Software beseitigt, kann der Kunde weder eine Herabsetzung der Vergütung noch die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, es sei denn, es liegt ein endgültiges Fehlschlagen der Nachbesserung vor.
    4.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Software entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages verändert.
  5. Haftung
    5.1 Uwe Freund haftet auf Schadensersatz bei grobem Verschulden und Vorsatz, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder  vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten. Dies gilt auch für seine Erfüllungsgehilfen. Auch in diesen Fällen haftet Uwe Freund nicht für bei normalem oder nach dem Vertrag vorgesehenen Gebrauch nicht vorhersehbarer Folgeschäden.
    5.2 Uwe Freund haftet dem Kunden nicht, wenn ein Anspruch wegen einer Schutzrechtsverletzung auf die Benutzung einer anderen als der neuesten Version des lizensierten Produkts zurückgeht, sofern sich die Schutzrechtsverletzung durch Benutzen der neuesten Version hätte vermeiden lassen und diese dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde.
  6. Beendigung des Lizenzvertrages
    6.1 Verstößt der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages, insbesondere durch Fertigung von Raubkopien, so kann Uwe Freund diesen Vertrag nach Kenntniserlangung fristlos kündigen. Die mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte entfallen mit der Kündigung. Der Kunde ist dann zur Nutzung des Produkts nicht mehr berechtigt.
  7. Schlussbestimmung
    7.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine auffüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die etwa unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der etwa unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt im Fall einer Vertragslücke entsprechend.

3 Vertragsschluss und Rücktritt: Der Lieferant verpflichtet sich nicht, die Bestellung des Bestellers anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website, in Katalogen oder sonstigem Informations- oder Werbematerial sowie bei Gründen, die aus der Beurteilung der Bestellung seitens des Lieferanten resultieren, ist der Lieferant jederzeit zum Rücktritt berechtigt.

4 Lieferung und Umtausch: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Software durch Zusendung eines Freischaltcodes. Der Besteller erhält auf seine Bestellung hin eine Bestätigung mit den Links für den Download und kann die Software selbst über den entsprechenden Link aus dem Internet herunterladen und mit dem Code freischalten. Eine zusätzliche Lieferung auf CD-ROM oder in einem anderen Medium ist ausdrücklich nicht möglich.

Gemäß § 3 FernAbsG sowie § 361a BGB (neu) hat der Käufer die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen. Gemäß § 3, Abs. 2.1 FernAbsG gilt dies nicht bei Fernabsatzverträgen „zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind […]“.

Gemäß § 3, Abs. 2.2 FernAbsG gilt dies ebenfalls nicht bei Fernabsatzverträgen „zur Lieferung […] von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, […]“.

Da mit Lieferung des Freischaltcodes gilt die Software als entsiegelt und kann daher grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

5 Lizenzumfang: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erwirkt der Besteller eine Einzellizenz für die private Nutzung auf einem einzigen Rechner. Die Weitergabe von Links, Freischaltcodes usw. ist nicht zulässig.
Für die gewerbliche Nutzung gegen Entgelt insbesondere der Zeitungsprodukte („Geburtstagszeitung“, „Hochzeits- und Partyzeitung“, „Das persönliche Buch“) muss der Besteller eine Gewerbelizenz erwerben.

6 Fälligkeit und Zahlung, Bankgebühren: Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn das E-Mail mit Freischaltcode und Link für den Download den Lieferanten verlassen hat. Die Zahlung ist dann sofort fällig. Die Zahlung erfolgt im Normalfall per Bankeinzug oder durch Belastung der Kreditkarte des Bestellers. Der Besteller kann die Lizenzgebühr auch vorab überweisen. Ggf. anfallende Bankgebühren z. B. bei Lastschriftrückgabe (EUR 3,00 – EUR 12,00) oder Auslandsüberweisung gehen zu Lasten des Bestellers.

7 Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum Verlag Uwe Freund.

8 Mängelgewährleistung und Haftung: Für die Installation von Makros in Microsoft Word ist es notwendig, dass die Einrichtung von Makros auch zugelassen ist. Ist dies nicht der Fall, können die Softwareprodukte aus der Reihe „Die persönlichen Assistenten“ nicht installiert werden.

Liegt ein von Verlag Uwe Freund zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Verlag Uwe Freund nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Verlag Uwe Freund zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Verlag Uwe Freund zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Verlag Uwe Freund haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Verlag Uwe Freund nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

Soweit die Haftung von Verlag Uwe Freund ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, auch solche, die sich aus einer Scheckverpflichtung ergeben, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist München. Verlag Uwe Freund ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

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