„ich“ und „wir“ in E-Mails und Briefen – nur „ich“, nur „wir“ oder gemischt?
Es hängt von der Aussage und von der Anzahl der Unterzeichnenden ab, ob Sie in Briefen und E-Mails die Wir-Form, die Ich-Form oder beide verwenden.
Früher war es völlig üblich, Briefe und E-Mails in der Wir-Form zu verfassen. Es war damals vorrangig, das Unternehmen darzustellen. Verfasserin oder Verfasser sollte möglichst gar nicht in Erscheinung treten.
Heute ist es anders: Briefe und E-Mails mit persönlichen Erscheinungsbild werden von der lesenden Person positiver empfunden und unpersönliche. Deshalb gilt heute:
- Wenn Sie vom Unternehmen sprechen, verwenden Sie die Wir-Form: „ Wir bieten zwei unterschiedliche Tarife an.“
- Wenn Sie von sich selbst sprechen, verwenden Sie die Ich-Form: „Mit dieser E-Mail sende ich Ihnen eine Übersicht unserer Produkte.“
Sie arbeiten also mit Wir-Form und Ich-Form also genau so, wie Sie es vom Telefon und von persönlichen Gesprächen gewohnt sind.
Übrigens: Wir erachten Zusagen in der Ich-Form als vertrauenswürdiger als Zusagen in der Wir-Form oder einer unpersönlichen Form.
- „Ich schicke Ihr Paket heute raus.“ – Der Empfänger hält die Information für vertrauenswürdig, weil Sie etwas persönlich zu sagen. Sie stehen gewissermaßen persönlich dafür ein, obwohl niemand davon ausgeht, dass Sie das Paket selbst packen und zur Post bringen.
- „Wir schicken Ihr Paket heute raus.“ – Der Empfänger hält die Information für etwas weniger vertrauenswürdig, weil Sie nur als Organisation, aber nicht als Person etwas zusagen.
- „Das Paket wird heute rausgeschickt.“ – Der Empfänger hält die Information für kaum vertrauenswürdig, weil die unpersönliche Formulierung als Mangel an Verbindlichkeit verstanden wird. Irgendwer in Ihrem Unternehmen wird es machen, aber es interessiert Sie nicht, wer und ob. Sie möchten ganz klar keine verbindliche Zusage machen.

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Wenn Sie sicher bei den Regeln von DIN 5008, Rechtschreibung und Kommasetzung sind, dann verfassen Sie Texte, die ansprechend aussehen, und können leichter und schneller schreiben. Ihre Texte werden leichter und schneller vom Leser erfasst.
Die neue DIN 5008:2020 wurde im Vergleich zur Vorgängerversion aus dem Jahr 2011 von 70 auf 122 Seiten erweitert. Sie enthält viele kleine und größere Änderungen sowie mit neuen Bereichen wie zur Dateibenennung und für Präsentationen.
Mit der neuen Rechtschreibung sind viele heute nicht mehr nachvollziehbare Ausnahmen entfallen. Das gilt vor allem für die Kommasetzung, bei der es heute nur noch sieben statt früher 42 Regeln zu beachten gibt. Und auch bei zusammengesetzten Verben wie „zurückschicken“ oder „Rad fahren“ können Sie mir nur einer Regel schon 98 % Trefferquote erzielen.
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