Paragrafen, Gesetze und Rechtsvorschriften richtig angeben und zitieren
So schreiben Sie Paragrafen richtig, eindeutig und rechtssicher: erst den Paragrafen, dann das Gesetz, keine Kommas.
Das Bundesministerium der Justiz hat in seinem „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ festgelegt, wie Gesetze, Paragrafen und Rechtsvorschriften zitiert werden müssen:
- Nennen Sie immer erst den Paragrafen und dann das Gesetz, also z. B. „§ 5 Absatz 1 Satz 2 BGB“ – ohne Kommas/Kommata. „Absatz“, „Satz“ usw. werden immer ausgeschrieben.
- Bei mehreren Paragrafen wird „§§“ verwendet.
- „§ 5 f.“ für “folgender” kennzeichnet §§ 5 und 6. „§ 5 ff.“ für “folgende” kennzeichnet den § 5 und mehrere direkt darauffolgende, ohne dass die genaue Anzahl genannt wird.
- Als Abkürzungen dürfen „Abs.“ für „Absatz“, „Art.“ für „Artikel“, „S.“ für „Satz“ und „Nr.“ für „Nummer“, und „Buchst.“ oder „lit.“ für „Buchstabe“ verwendet werden.
- In der verkürzten Schreibweise werden die Absätze in römischen und die Sätze in arabischen Ziffern bezeichnet, also z. B. „§ 5 I 2 BGB“ steht für „§ 5 Abs. 1 Satz 2 BGB“.
Das vollständige Handbuch der Rechtsförmlichkeit finden Sie unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Handbuch_der_Rechtsfoermlichkeit.html