Fugen-s bei zusammengesetzten Hauptwörtern: Abschlagrechnung oder Abschlagsrechnung?”
Bei Zusammensetzung mit bestimmten Wörter wird meistens Fugen-s verwendet.
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Es gibt nur eine einzige verbindliche Regel ohne Ausnahmen für das Fugen-s: Steuern haben niemals eines – also: Einkommensteuer, Vermögensteuer, Mehrwertsteuer.
Ansonsten steht das Fugen-s meist
- bei Zusammensetzungen mit Wörtern auf -tum, -ling, -ion, -tät, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -ung
- bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -en endet (substantivierter Infinitiv)
Das Fugen-s steht meist NICHT
- bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil weiblich ist und nicht auf -ion, -tät, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -ung oder einen Zischlaut endet [aber z. B. die Ausnahmen: Armut, Hilfe, Liebe, Geschichte, Weihnacht]
- bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -er oder -el endet [aber z. B. die Ausnahmen: Hungersnot, Jägersmann / Himmel (z. B. Himmelstür), Esel (z. B. Eselsohr)]
- bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -en endet und kein substantiviertes Verb ist
- bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil mit einem Zischlaut endet (-sch, -s, -ss, -ß, -st, -tz, -z)
Bei einer ganzen Reihe von Wörtern sind beide Varianten im Einsatz, z. B. “Friedenstraße” oder “Friedensstraße”, “Essenmarke” oder “Essensmarke”, “Werkfeuerwehr” oder “Werksfeuerwehr”. Die Variante mit dem Fugen-s wird meist häufiger verwendet, da sie offenbar angenehmer zu sprechen sind.
Bei “Abschlagrechnung” oder “Abschlagsrechnung” rate ich Ihnen zur Variante mit “s”, da es die weitaus häufiger verwendete ist. Google kennt mehr als 100.000 Einträge mit “Abschlagsrechnung”, aber nicht einmal 5.000 mit “Abschlagrechnung”.
Autor: Uwe Freund unterstützt Unternehmen als Kommunikationstrainer, Speaker, Coach und Berater für Korrespondenz und Beschwerdemanagement per Brief, E-Mail, Live-Chat sowie Zeitmanagement, Telefondialog und Präsentation. Er berät Unternehmen im deutschsprachigen Raum bei der Neugestaltung der schriftlichen und mündlichen Kommunikation.
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Die neue DIN 5008:2020 wurde im Vergleich zur Vorgängerversion aus dem Jahr 2011 von 70 auf 122 Seiten erweitert. Sie enthält viele kleine und größere Änderungen sowie mit neuen Bereichen wie zur Dateibenennung und für Präsentationen.
Mit der neuen Rechtschreibung sind viele heute nicht mehr nachvollziehbare Ausnahmen entfallen. Das gilt vor allem für die Kommasetzung, bei der es heute nur noch sieben statt früher 42 Regeln zu beachten gibt. Und auch bei zusammengesetzten Verben wie „zurückschicken“ oder „Rad fahren“ können Sie mir nur einer Regel schon 98 % Trefferquote erzielen.
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