Rechtsanwälte: in Briefen und E-Mails richtig anschreiben. Steht in der Anrede noch RA/RAin bzw. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt?
Bezeichnungen von Berufen oder Funktionen gelten heute als veraltet, wenn die Person angeschrieben wird und nicht die Funktion.
Funktionsbezeichnungen stehen bei „Herrn“ oder „Frau“, Titel wie “Dr.” und “Prof.”/”Professor” gehören zum Namen.
Funktionsbezeichnungen in Anschriften und Anreden wirken in Deutschland heute eher antiquiert, werden aber in einigen Bereichen noch verwendet, z. B. zwischen Rechtsanwälten:
- Frau RAin
Dr. Sabine Müller
Sonnenstr. 44
80331 München
- Herrn Gerichtsvollzieher
Klaus Berger
Sonnenallee 12
20201 Hamburg
In der Anrede schreiben Sie grundsätzlich keine Funktionsbezeichnung:
- Guten Tag, Herr Berger,
- Sehr geehrter Herr Berger,
Offene Seminare in kleinen Gruppen:
Wie ist es mit den Funktionsbezeichnungen bei hohen Ämtern in der Anrede?
Ausnahmen werden häufig bei hohen Ämtern gemacht, wenn die Funktion angeschrieben wird und nicht die Person. Dann heißt es im Anschriften zum Beispiel:
- Oberbürgermeister der Stadt XXX
Herrn Peter Schmidt
Sonnenstr. 8
63456 Hanau
Die Anrede lautet dann:
- Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
- Guten Tag, Herr Oberbürgermeister,
Wichtig für Sie: Wenn Sie die Funktionsbezeichnung in der Anrede verwenden, entfällt dort der Name! Es ist also falsch zu schreiben „Guten Tag, Herr Oberbürgermeister Schmidt“.


Autor: Uwe Freund ist Kommunikationstrainer, Dozent, Coach, Speaker und Berater mit über 30 Jahren Erfahrung für die Themen