Rechtsanwรคlte: in Briefen und E-Mails richtig anschreiben. Steht in der Anrede noch RA/RAin bzw. Rechtsanwรคltin/Rechtsanwalt?
Bezeichnungen von Berufen oder Funktionen gelten heute als veraltet, wenn die Person angeschrieben wird und nicht die Funktion.
Funktionsbezeichnungen stehen beiย „Herrn“ oder „Frau“, Titel wie โDr.โ und โProf.โ/โProfessorโ gehรถren zum Namen.
Funktionsbezeichnungen in Anschriften und Anreden wirken in Deutschland heute eher antiquiert, werden aber in einigen Bereichen noch verwendet, z. B. zwischen Rechtsanwรคlten:
- Frau RAin
Dr. Sabine Mรผller
Sonnenstr. 44
80331 Mรผnchen
- Herrn Gerichtsvollzieher
Klaus Berger
Sonnenallee 12
20201 Hamburg
In der Anrede schreiben Sie grundsรคtzlich keine Funktionsbezeichnung:
- Guten Tag, Herr Berger,
- Sehr geehrter Herr Berger,
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Wie ist es mit den Funktionsbezeichnungen bei hohen รmtern in der Anrede?
Ausnahmen werden hรคufig bei hohen รmtern gemacht, wenn die Funktion angeschrieben wird und nicht die Person. Dann heiรt es im Anschriften zum Beispiel:
- Oberbรผrgermeister der Stadt XXX
Herrn Peter Schmidt
Sonnenstr. 8
63456 Hanau
Die Anrede lautet dann:
- Sehr geehrter Herr Oberbรผrgermeister,
- Guten Tag, Herr Oberbรผrgermeister,
Wichtig fรผr Sie: Wenn Sie die Funktionsbezeichnung in der Anrede verwenden, entfรคllt dort der Name! Es ist also falsch zu schreiben „Guten Tag, Herr Oberbรผrgermeister Schmidt“.