Rechtsanwälte: in Briefen und E-Mails richtig anschreiben. Steht in der Anrede noch RA/RAin bzw. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt?
Bezeichnungen von Berufen oder Funktionen gelten heute als veraltet, wenn die Person angeschrieben wird und nicht die Funktion.
Funktionsbezeichnungen stehen bei “Herrn” oder “Frau”, Titel wie “Dr.” und “Prof.”/”Professor” gehören zum Namen.
Funktionsbezeichnungen in Anschriften und Anreden wirken in Deutschland heute eher antiquiert, werden aber in einigen Bereichen noch verwendet, z. B. zwischen Rechtsanwälten:
- Frau RAin
Dr. Sabine Müller
Sonnenstr. 44
80331 München
- Herrn Gerichtsvollzieher
Klaus Berger
Sonnenallee 12
20201 Hamburg
In der Anrede schreiben Sie grundsätzlich keine Funktionsbezeichnung:
- Guten Tag, Herr Berger,
- Sehr geehrter Herr Berger,
Ausnahmen werden häufig bei hohen Ämtern gemacht, wenn die Funktion angeschrieben wird und nicht die Person. Dann heißt es im Anschriften zum Beispiel:
- Oberbürgermeister der Stadt XXX
Herrn Peter Schmidt
Sonnenstr. 8
63456 Hanau
Die Anrede lautet dann:
- Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
- Guten Tag, Herr Oberbürgermeister,
Wichtig für Sie: Wenn Sie die Funktionsbezeichnung in der Anrede verwenden, entfällt dort der Name! Es ist also falsch zu schreiben “Guten Tag, Herr Oberbürgermeister Schmidt”.