„zu Händen“ bzw. Abkürzung „z. H.“ / „z. Hd.“ in der Brief-Anschrift: falsch und antiquiert
Auch wenn Einzelne die überflüssige Abkürzung „z. Hd.“ für „zu Händen“ noch verwenden: Sie ist nicht nur altbacken, sondern bereits seit den 1990er Jahren falsch.
Zwei große deutsche Job-Portale erklären den Bewerbenden noch ausführlich, dass in Anschriften „zu Händen“ als „z. H.“ oder „z. Hd.“ geschrieben werden müsse: Diese Information ist ganz klar veraltet und falsch – und das schon seit den 1990er Jahren.
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Wie sieht eine korrekte Anschrift heute aus?
Eine korrekte Privat-Anschrift sieht so aus:
Frau
Ingeborg Freund
Eduard-Schmid-Str. 29
81541 München
Eine Firmenanschrift kann die Abteilungs- bzw. Bereichsbezeichnung in einer eigenen Zeile enthalten wie bei
Müller GmbH & Co. KG
Personalabteilung
Frau Ingeborg Freund
Eduard-Schmid-Str. 29
81541 München
oder auch Abteilungs- bzw. Bereichsbezeichnung in derselben Zeile mit dem Namen der adressierten Person:
Müller GmbH & Co. KG
AB-M-1, Frau Ingeborg Freund
Eduard-Schmid-Str. 29
81541 München
Also: niemals „zu Händen“ oder „z. Hd.“. Und: Alle Angaben der Anschrift werden in der derselben Schriftart und Schriftgröße gemacht. Es gibt keine Fettsetzung, Unterstreichung oder Kursivierung.
Wer regelt, wie Brief-Anschriften korrekt geschrieben werden?
Damit Briefe, Päckchen und Pakete schnell transportiert und korrekt zugestellt werden, gibt die Deutsche Post genau vor, wie Anschriften zu schreiben sind. Dies gilt für deutsche Anschriften genauso wie für internationale nach den Regelungen des Weltpostvereins, dessen Mitglied die Deutsche Post ist.
Die Regelungen der Deutschen Post gehen auch in die DIN 5008 ein, die in Deutschland alle wichtigen Schreibweisen in Briefen, E-Mails und anderen Texten regelt.
Heißt es in der Brief-Anschrift „Herrn“ oder „Herr“?
Die DIN 5008 gibt auch in der aktuellen Version von März 2020 vor, dass es weiter „Herrn“ heißt – und natürlich weiter ohne „z. Hd.“ bzw. „zu Händen“, also:
Müller GmbH & Co. KG
Personalabteilung
Herrn Eduard Hase
Sonnenstr. 29
81541 München
Auf ihrer Webseite lässt die Deutsche Post auch die Schreibung „Herr“ in der Anschrift zu:
https://www.deutschepost.de/de/b/briefumschlag-richtig-beschriften.html unter „Brief adressieren – so ist es richtig“ im Abschnitt „An eine Hausanschrift“
Sollten Brief-Anschriften heute genderneutral formuliert sein, also ohne „Herrn“ oder „Frau“?
Das regeln bislang weder die Deutsche Post noch die DIN 5008. Da das Geschlecht der empfangenden Person für die Zustellung nicht relevant ist, gehen einige Unternehmen bereits dazu über, die Geschlechtsbezeichnung im Anschriftenfeld wegzulassen.
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Wenn Sie sicher bei den Regeln von DIN 5008, Rechtschreibung und Kommasetzung sind, dann verfassen Sie Texte, die ansprechend aussehen, und können leichter und schneller schreiben. Ihre Texte werden leichter und schneller vom Leser erfasst.
Die neue DIN 5008:2020 wurde im Vergleich zur Vorgängerversion aus dem Jahr 2011 von 70 auf 122 Seiten erweitert. Sie enthält viele kleine und größere Änderungen sowie mit neuen Bereichen wie zur Dateibenennung und für Präsentationen.
Mit der neuen Rechtschreibung sind viele heute nicht mehr nachvollziehbare Ausnahmen entfallen. Das gilt vor allem für die Kommasetzung, bei der es heute nur noch sieben statt früher 42 Regeln zu beachten gibt. Und auch bei zusammengesetzten Verben wie „zurückschicken“ oder „Rad fahren“ können Sie mir nur einer Regel schon 98 % Trefferquote erzielen.
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