„Hiermit sende ich Ihnen“ ist falsch als Hinweis auf Anlagen bei Brief oder E-Mail
Heute verwenden Sie „mit diesem Schreiben“ oder „mit dieser E-Mail“ als Hinweis auf die Anlagen bei Briefen und E-Mails.
Das Wort „hiermit“ wies früher in der heute veralteten Bürosprache auf etwas hin, was durch den Inhalt des Texts geschieht, zum Beispiel bei einer Bestätigung: „Hiermit bestätigen wir, dass Herr X von … bis … bei uns tätig war.“ oder „Hiermit kündige ich mein Abonnement der Zeitschrift …“. Es kann nicht für den Hinweis auf Anlagen verwendet werden.
Das bedeutet:
- korrekt, aber veraltet: „Hiermit bestätigen wir, dass Herr X vom … bis zum … bei uns tätig war.“ – „Hiermit kündige ich mein Abonnement zum 31.12.20xx.“
- korrekt: „Herr X war vom … bis zum … bei uns tätig.“
- Früher und heute falsch: „Hiermit sende ich Ihnen zwei Vertragsexemplare.“
Wie weisen Sie heute auf Anlagen im Text einer E-Mail oder eines Briefs hin?
Heute lassen wir den Hinweis auf die Anlage vor allem bei Briefen häufig weg:
- „Sie erhalten zwei Vertragsexemplare.“
- „Die PDF-Datei enthält …“
Oder Sie verwenden „mit diesem Schreiben“ bzw. „mit dieser E-Mail“:
- „Mit diesem Schreiben erhalten Sie zwei Vertragsexemplare.“
- „Mit dieser E-Mail sende ich Ihnen …“
Wichtig für Sie: Nutzen Sie in keinem Fall mehr die alten Büroformulierungen „beiliegend erhalten Sie“, „anbei“, „beigefügt erhalten Sie“, „als Anlage“, „in der Anlage“, „in den Anlagen“. Sie gelten heute als falsch.
Übrigens: Auch „Für Rückfragen stehen wir … zur Verfügung“ ist heute veraltet.
Schreibt man noch „Anlagen“ am Ende eines Briefs? Muss man sie auflisten?
Nach DIN 5008 steht der Anlagenhinweis steht in der zweiten Zeile unter dem gedruckten Namen:
Anlage
Der Anlagenhinweis wird nicht unterstrichen, die beigelegten Unterlagen können unter dem Hinweis aufgelistet werden. Sie werden dann nicht fett geschrieben. Die Anlagen können auch nummeriert werden, wenn gerade in juristischer Kommunikation darauf Bezug genommen wird.
Anlagen
1. Vertrag München
2. Vertrag Berlin
3. Vertrag Bremen
Im Text könnte dann stehen: „Dies ist auch im Vertrag Bremen festgelegt (Anlage 3).“