Wird „neues“ bei „neues Jahr“ großgeschrieben oder kleingeschrieben?
2017 hat der Rechtschreibrat die Großschreibung „ein schönes Neues Jahr“ wieder zugelassen – als alternative Schreibweise. Sie zwar falsch, aber gebräuchlich.
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Grundsätzlich gilt: Wenn das Eigenschaftswort wie „neues“ noch seine ursprüngliche Bedeutung hat, gibt es keinen Grund für Großschreibung. Und da „das neue Jahr“ genauso wie „das nächste Jahr“ oder „das kommende Jahr“ noch seine ursprüngliche Bedeutung hat, wird kleingeschrieben:
- Ich wünsche Ihnen ein schönes neues Jahr.
- Wir wünschen Ihnen frohe Ostern.
- Herzlich willkommen!
Eigenschaftswörter schreiben wir im Deutschen klein, Hauptwörter schreiben wir groß. Nach alter Rechtschreibung wurde immer öfter argumentiert, bei häufig verwendeten Verbindungen wie „neues Jahr“ oder „frohe Ostern“ handele es sich um so genannte feststehende Begriffe, die dann in beiden Teilen großgeschrieben werden müssten. Und häufig wird auch heute noch „Neues Jahr“ geschrieben.
Rein aufgrund der Häufigkeit hat der Rechtschreibrat 2017 auch die großgeschriebene Variante wieder zugelassen:
- Ich wünsche Ihnen ein schönes Neues Jahr.
Wichtig für Sie: „Herzlich Willkommen“ sieht der Rechtschreibrat jedoch als so massiv falsch an, dass die Schreibung trotz der häufigen Nutzung auch in der Zukunft nicht als korrekt akzeptiert wird.
Und wie ist es eigentlich mit: „Ende dieses/diesen Jahres“? Die Antwort finden Sie hier.
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