„Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung“ ist heute antiquiert und enthält Fehler.
Insbesondere “zur Verfügung stehen” und “Rückfragen” gelten heute als veraltet, formell und bürokratisch. Hier sehen Sie, wie Sie heute formulieren, um gut mit Ihren Schreiben anzukommen.
„Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung“ war in den 80er und 90er Jahres des letzten Jahrhunderts gängig und galt als korrektes Bürodeutsch. Und typisches Bürodeutsch ist genau das, was heute nicht mehr als freundlich und sympathisch wahrgenommen wird.
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Deshalb gilt „Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung“ heute als bürokratisch, überformell und veraltet. Doch es gibt noch mehr Gründe, sie nicht mehr zu verwenden:
- Heute schreiben Sie kurz und präzise: Wenn ein langes und ein kürzeres Wort dasselbe aussagen, dann verwenden Sie das kürzere. „Rückfragen“ gibt es nicht, es gibt nur „Fragen“. – „Rückantworten“ gibt es übrigens erst recht nicht: Eine Antwort geht schließlich immer zurück.
- Heute schreiben Sie grammatikalisch korrekt, auch wenn das im Bürodeutschen häufig nicht der Fall war: „für“ bedeutet soviel wie „zum Zweck von“, also: um etwas zu erhalten. „Für Fragen“ würde somit heißen, dass Sie vom Empfänger Fragen hören möchten. „Bei Fragen“ ist korrekt.
- Heute schreiben Sie klar und ohne die Gefahr, als ironisch wahrgenommen zu werden: Ob Sie „gerne“ antworten oder nicht, dürfte den Empfänger nicht interessieren. Bei Schreiben mit einer Ablehnung oder Absage würde das „gerne“ am Ende sogar ironisch wirken.
- Heute formulieren Sie so, dass Sender und Empfänger auf der gleichen Ebene stehen, also gleichberechtigt: „zur Verfügung stehen“ ist eine unterwürfige Formulierung. Sie kann sich auf Dinge beziehen, aber nicht auf Personen. Getränke können bei einer Veranstaltung zur Verfügung stehen, denn Sie können Sie benutzen, wann und wie Sie möchten. Das Gleiche werden Sie von sich selbst sicher nicht behaupten wollen.
Im zeitgemäßen Brief- und E-Mail-Stil nutzen Sie anstatt „Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung“ zum Beispiel folgende Abschlussformulierungen:
- „Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.“
- „Wenn Sie Fragen haben, dann melden Sie sich bitte einfach bei mir.“
- „Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, dann erreichen Sie uns am besten unter …“
- „Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an.“
In der Schweiz ist gängig: „Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.“ – In Deutschland klingt „kontaktieren“ sehr technisch und gilt als künstliches Verb, da es einfach aus dem Wort „Kontakt“ und „-ieren“ gebildet ist. Solche Wörter sollen im Deutschen eher vermieden werden.
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Mit der neuen Rechtschreibung sind viele heute nicht mehr nachvollziehbare Ausnahmen entfallen. Das gilt vor allem für die Kommasetzung, bei der es heute nur noch sieben statt früher 42 Regeln zu beachten gibt. Und auch bei zusammengesetzten Verben wie „zurückschicken“ oder „Rad fahren“ können Sie mir nur einer Regel schon 98 % Trefferquote erzielen.
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