Richtige Anrede: Guten Tag – oder Guten Tag plus Name? Adelsbezeichnungen? Öffentliche Ämter?
Achten Sie bei der Anrede von Geschäftspartnern darauf, diese mit ihrem Namen auszusprechen. Sagen Sie nicht nur „Guten Tag“, sondern „Guten Tag, Frau Müller“. Wichtig ist dabei, den Namen richtig auszusprechen und korrekt zu schreiben. Ein falsch ausgesprochener oder verkehrt geschriebener Name signalisiert mangelndes Interesse und ist keine gute Voraussetzung für eine angenehme Zusammenarbeit. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie höflich nach. Einen schwierigen Namen können Sie sich gegebenenfalls auch buchstabieren lassen.
Doppelnamen
Eine Herausforderung ist manchmal ein Doppelname, der bei der Vorstellung nicht immer als solcher verstanden wird. Es wäre unhöflich, einen Doppelnamen kurzerhand abzukürzen, wenn der Gesprächspartner nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat.
Titel – akademische Grade
Wenn Ihr Gegenüber einen Titel hat, verwenden Sie ihn. Wenn Sie den gleichen akademischen Grad besitzen, können Sie allerdings eine Ausnahme machen. So reden sich beispielsweise Doktoren untereinander nicht mit „Herr Doktor Müller“ an, sondern mit ihrem Nachnamen.
Adelstitel
Adelsbezeichnungen sind Namensbestandteile, deshalb gehören „von“ oder „Graf“ zum Familiennamen. Bei „Baron“, „Graf“ usw. fällt die Anrede „Herr“ oder „Frau“ weg. Korrekt begrüßen Sie also beispielsweise mit „Guten Tag, Herr von Burgberg“ oder „Guten Tag, Graf Burgberg“.
Öffentliche Ämter
Die Inhaber öffentlicher Ämter werden mit der Amtsbezeichnung angesprochen, zum Beispiel „Herr Bürgermeister“ oder „Frau Ministerin“. „Professor“ ist ebenfalls eine Amtsbezeichnung. Die korrekte Anrede ist „Herr Professor“.
Paare
Paare mit gleichen oder unterschiedlichen Namen werden einzeln angesprochen. Grundsätzlich begrüßen Sie im privaten Rahmen oder bei Gleichrangigkeit die Dame zuerst.Wenn es sich jedoch zum Beispiel um einen Geschäftsführer und seine Assistentin handelt, achten Sie auf die Einhaltung der Hierarchie. Richtig ist: „Sehr geehrter Herr Dr. Meier“, „sehr geehrte Frau Simoni“.
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