Kann man schreiben: ‘Ihre Unterlagen können Sie gern an unten genannte E-Mail-Adresse senden’?
Oder ist ‘Ihre Unterlagen können Sie gern an die unten genannte E-Mail-Adresse senden’ richtig?”
Als Dezimaltrennzeichen soll nach DIN 5008 grundsätzlich das Leerzeichen verwenden werden. Bei Währungen nutzen Sie den Punkt als Tausendertrennzeichen.
Korrekt ist die Variante mit dem direkten Artikel: “an die unten stehende/genannte”.
Sie sollten jedoch heute die Konstruktion mit “können” nicht mehr verwenden. “Sie können es uns schicken” klingt nach “Sie können es tun, aber auch lassen”. Und wahrscheinlich hört der Leser heraus: “Es wäre mir lieber, Sie ließen es …” ?
Schreiben Sie stattdessen besser mit konkretem Appell:
- Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die unten genannte E-Mail-Adresse.
- Bitte senden Sie Ihre Unterlagen direkt an name@emailadresse.de.