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Rechtsanwälte: Anrede mit RA/RAin in Anschrift Brief E-Mail?

Rechtsanwälte: Anrede mit RA/RAin in Anschrift Brief E-Mail?
4. Januar 2023 Uwe Freund

Rechtsanwälte: in Briefen und E-Mails richtig anschreiben. Steht in der Anrede noch RA/RAin bzw. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt?

Bezeichnungen von Berufen oder Funktionen gelten heute als veraltet, wenn die Person angeschrieben wird und nicht die Funktion.

Funktionsbezeichnungen stehen bei „Herrn“ oder „Frau“, Titel wie “Dr.” und “Prof.”/”Professor” gehören zum Namen.

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Funktionsbezeichnungen in Anschriften und Anreden wirken in Deutschland heute eher antiquiert, werden aber in einigen Bereichen noch verwendet, z. B. zwischen Rechtsanwälten:

  • Frau RAin
    Dr. Sabine Müller
    Sonnenstr. 44
    80331 München
  • Herrn Gerichtsvollzieher
    Klaus Berger
    Sonnenallee 12
    20201 Hamburg

In der Anrede schreiben Sie grundsätzlich keine Funktionsbezeichnung:

  • Guten Tag, Herr Berger,
  • Sehr geehrter Herr Berger,

Ausnahmen werden häufig bei hohen Ämtern gemacht, wenn die Funktion angeschrieben wird und nicht die Person. Dann heißt es im Anschriften zum Beispiel:

  • Oberbürgermeister der Stadt XXX
    Herrn Peter Schmidt
    Sonnenstr. 8
    63456 Hanau

Die Anrede lautet dann:

  • Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
  • Guten Tag, Herr Oberbürgermeister,

Wichtig für Sie: Wenn Sie die Funktionsbezeichnung in der Anrede verwenden, entfällt dort der Name! Es ist also falsch zu schreiben „Guten Tag, Herr Oberbürgermeister Schmidt“.

 

Kommunikationstrainer Uwe Freund

Autor: Uwe Freund unterstützt Unternehmen als Kommunikationstrainer, Speaker, Coach und Berater für Korrespondenz und Beschwerdemanagement per Brief, E-Mail, Live-Chat sowie Zeitmanagement, Telefondialog und Präsentation. Er berät Unternehmen im deutschsprachigen Raum bei der Neugestaltung der schriftlichen und mündlichen Kommunikation.

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Wenn Sie sicher bei den Regeln von DIN 5008, Rechtschreibung und Kommasetzung sind, dann verfassen Sie Texte, die ansprechend aussehen, und können leichter und schneller schreiben. Ihre Texte werden leichter und schneller vom Leser erfasst.

Die neue DIN 5008:2020 wurde im Vergleich zur Vorgängerversion aus dem Jahr 2011 von 70 auf 122 Seiten erweitert. Sie enthält viele kleine und größere Änderungen sowie mit neuen Bereichen wie zur Dateibenennung und für Präsentationen.

Mit der neuen Rechtschreibung sind viele heute nicht mehr nachvollziehbare Ausnahmen entfallen. Das gilt vor allem für die Kommasetzung, bei der es heute nur noch sieben statt früher 42 Regeln zu beachten gibt. Und auch bei zusammengesetzten Verben wie „zurückschicken“ oder „Rad fahren“ können Sie mir nur einer Regel schon 98 % Trefferquote erzielen.

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